Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7879
OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 (https://dejure.org/2007,7879)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 (https://dejure.org/2007,7879)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05 (https://dejure.org/2007,7879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für die Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt; Voraussetzungen der Untersagung des Besitzes von Gegenständen nach den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG)

  • Judicialis

    StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 192 (Ls.)
  • StV 2007, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05

    Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
    Besteht diese Möglichkeit nicht, kann - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NStZ 2003, 621; NStZ-RR 1996, 252) - das Recht zum Besitz des Gegenstands versagt werden, ohne dass es darauf ankäme, ob darüber hinaus auch in der Person des Strafgefangenen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er den Gegenstand in einer die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdenden Weise verwenden könnte (OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119 ; KG Berlin ZfStrVo 2005, 306; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2005, 122).

    Dies steht im Einklang mit der Entscheidung des Senats vom 10.03.2005 (1 Ws 230/02 - ZfStrVo 2003, 244) und der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm a.a.O.; OLG Jena a.a.O.; Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O.; KG Berlin ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2005, bei JURIS; siehe auch OLG Rostock a.a.O.).

    Die genannten Vorkehrungen können nicht verhindern, dass durch Manipulationen an der Hardware der Spielkonsole oder durch die Veränderung geeigneter Software andere Schnittstellen, die zum ordnungsgemäßen Spielbetrieb benötigt werden und die daher nicht verplombt werden können, umfunktioniert werden (vgl. Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O. und NStZ-RR 2006, 125; KG Berlin ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2005, bei JURIS).

  • OLG Hamm, 01.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 165/00

    Freizeitgestaltung eines Strafgefangenen, Versagungsgründe, Ermessen, Ausübung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
    Bereits die dem Gegenstand innewohnende grundsätzliche Eignung für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen kann das Recht zu seinem Besitz ausschließen, wenn derartige Verwendungen nicht oder nur mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (Senat Beschluss vom 09.03.2006 - 1 Ws 16/06; OLG Hamm StV 2002, 270; OLG Jena ZfStrVo 2003, 304 ).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04

    Strafvollzug: Voraussetzungen der Genehmigung des Besitzes und der Nutzung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
    Lässt sich der erforderliche Kontrollaufwand durch technische Vorkehrungen (Versiegelung, Verplombung o.ä.) auf ein vertretbares Maß reduzieren, so dass dem Gefangenen der Besitz des betreffenden Gegenstands ohne Gefahr für Sicherheit oder Ordnung der Anstalt ermöglicht werden kann, gebietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, diese Möglichkeiten zu nutzen (BVerfG NStZ 1994, 453; Senat, Beschluss vom 25.01.2006 - 1 Ws 500/04).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2006 - 2 Ws 241/05

    Freizeitgestaltung im Strafvollzug: Abstrakte Gefährlichkeit der Spielkonsole

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
    Schließlich haben die in jüngerer Zeit gewonnenen Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt Y., in der nach der Entscheidung des Senats vom 10. März 2003 Geräte vom Typ "Playstation 2" ausgegeben worden sind und in der bei Kontrollen immer wieder Spiele mit gewaltverherrlichendem und menschenverachtendem Inhalt sowie - aufgrund des Formats leicht einzuschmuggelnde - DVDs mit pornografischem Inhalt aufgefunden worden sind, gezeigt, dass den mit der Spielkonsole verbundenen Missbrauchsgefahren nicht wirkungsvoll begegnet werden kann (siehe hierzu auch OLG Jena a.a.O.; Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.10.2006 - 2 Ws 241/05, bei JURIS).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 3 Ws 950/05

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes einer Sony Playstation II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
    Die genannten Vorkehrungen können nicht verhindern, dass durch Manipulationen an der Hardware der Spielkonsole oder durch die Veränderung geeigneter Software andere Schnittstellen, die zum ordnungsgemäßen Spielbetrieb benötigt werden und die daher nicht verplombt werden können, umfunktioniert werden (vgl. Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O. und NStZ-RR 2006, 125; KG Berlin ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2005, bei JURIS).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
    Besteht diese Möglichkeit nicht, kann - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NStZ 2003, 621; NStZ-RR 1996, 252) - das Recht zum Besitz des Gegenstands versagt werden, ohne dass es darauf ankäme, ob darüber hinaus auch in der Person des Strafgefangenen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er den Gegenstand in einer die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdenden Weise verwenden könnte (OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119 ; KG Berlin ZfStrVo 2005, 306; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2005, 122).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
    Dies steht im Einklang mit der Entscheidung des Senats vom 10.03.2005 (1 Ws 230/02 - ZfStrVo 2003, 244) und der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm a.a.O.; OLG Jena a.a.O.; Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O.; KG Berlin ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2005, bei JURIS; siehe auch OLG Rostock a.a.O.).
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
    Lässt sich der erforderliche Kontrollaufwand durch technische Vorkehrungen (Versiegelung, Verplombung o.ä.) auf ein vertretbares Maß reduzieren, so dass dem Gefangenen der Besitz des betreffenden Gegenstands ohne Gefahr für Sicherheit oder Ordnung der Anstalt ermöglicht werden kann, gebietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, diese Möglichkeiten zu nutzen (BVerfG NStZ 1994, 453; Senat, Beschluss vom 25.01.2006 - 1 Ws 500/04).
  • LG Bochum, 27.07.2004 - Vollz M 960/03

    Besitz von Gegenständen bei Betäubungsmitteltätern im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
    Die Hohlräume der Spielkonsole können als Versteck für verbotene Gegenstände dienen; bei Einsatz einer Speicherkarte - einer so genannten "Memory-Card" (zu Größe, Funktionsweise und möglichen Missbrauchsmöglichkeiten siehe LG Bochum NStZ-RR 2005, 124) - kann unter Hinzuziehung von Hilfsprogrammen die Möglichkeit zur Speicherung von Texten geschaffen werden; damit ist die Möglichkeit eröffnet, Daten mit möglicherweise sicherheits- oder vollzugszielgefährdendem Inhalt zu speichern, die kaum oder nur sehr schwer zu kontrollieren ist.
  • KG, 02.10.1989 - 5 Ws 296/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
    Die Beweiserhebung im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz folgt den Regeln des Freibeweisverfahrens; Beweisanträge haben die Bedeutung von Beweisanregungen, deren Nichtbefolgung grundsätzlich keiner Verbescheidung bedarf (KG Berlin ZfStrVo 1990, 119).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02

    Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 479/16

    Strafvollzug; Playstation II "light"; Widerruf einer Genehmigung zum Besitz von

    Und um solche neuen Erkenntnisse handelt es sich hinsichtlich der selbst bei einem Umbau verbleibenden Möglichkeiten des Missbrauchs von Spielekonsolen wie einer Playstation II gerade nicht, die vielmehr - wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wird - hinlänglich bekannt und bereits mehrfach Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen gewesen sind (allg. vgl. KG, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 Ws 289/15 - m.w.N., juris; zur Playstation II vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2003 - 1 Vollz (Ws) 194/03 - KG, Beschluss vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2008 - 3 Ws 279/08 - LG Arnsberg, Beschluss vom 06.07.2016 - 2 StVK 10/15, jew. zit. n. juris; Lindhorst, StV 2006, 274; Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschnitt G Rn. 37; Schwind/Goldberg in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 6. Aufl., § 70 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 3 Ws 1009/11

    Keine Playstation 2 für Sicherungsverwahrte

    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13

    Keine Aushändigung eines TV-Gerätes mit Anschlüssen für externe Speichermedien

    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • OLG Köln, 18.01.2008 - 2 Ws 717/07

    Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs mangels verfahrensfördernder

    Auch für den Senat ist die Verfahrensgestaltung nach der letzten Senatsentscheidung, nach der ein weiteres Jahr ohne wirkliche Förderung des Verfahrens ins Land gegangen ist, um so unverständlicher, als zwischenzeitlich in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Genehmigung einer Spielkonsole des Typs "Sony Playstation II" jedenfalls in Anstalten höherer Sicherheitsstufe wegen der diesem Gerät innewohnenden abstrakten Gefährlichkeit, der mit milderen Mitteln nicht begegnet werden kann, nicht in Betracht kommt (so zuletzt unter Aufgabe der vorherigen gegenteiligen Rechtsprechung und mit zahlreiche Nachweisen: OLG Karlsruhe, B. v. 18.01.2007 - 1 Ws 203/05, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07

    Anspruch eines Gefangenen auf Aushändigung einer Spielkonsole "Nintendo Game

    Soweit im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung darüber hinaus erwogen werden muss, ob den von der Spielkonsole ausgehenden Gefahren mit zumutbaren Kontrollmitteln durch die Anstalt begegnet werden kann, hält der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, der inzwischen auch der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (B. v. 18.01.2007 - 1 Ws 203/05 -) gefolgt ist, die Versiegelung und Verplombung der Hohlräume und Schnittstellen zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung nicht für ausreichend.
  • LG Hagen, 22.01.2018 - 62 StVK 81/17

    Antrag eines Strafgefangenen auf Aushändigung einer Spielekonsole im Rahmen des

    Der Antrag des Antragsstellers auf Einholung eines solchen bedarf keiner Bescheidung, da in Vollzugssachen das Freibeweisverfahren gilt und § 244 StPO keine Anwendung findet (vgl. bspw. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007, 1 Ws 203/05, Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 11.01.2016, 2 Ws 303/15 Vollz, Rn. 24 - zitiert nach juris und mit m. w. N.).
  • LG Arnsberg, 06.07.2016 - 2 StVK 10/15

    Beantragung der Zulassung und Aushändigung einer speziell umgebauten Playstation

    Unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit kann die Versagung der Besitzerlaubnis insbesondere nur dann Bestand haben, wenn ein milderes Mittel, etwa die Verplombung oder Versiegelung eines generell-abstrakt gefährlichen Geräts durch die Justizvollzugsanstalt und die ihr mögliche regelmäßige Kontrolle der Plomben und Siegel, oder auch der Umbau und die vorherige Überprüfung des Gegenstandes nicht in gleicher Weise geeignet ist, der Gefährlichkeit zu begegnen (vgl Arloth, StvollzG, 3. Auflage 2011, § 70 Rn. 5; BVerfG NStZ-RR 1996, 252; BVerfG NJW 2003, 2447; hierzu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007, 1 Ws 203/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht